100 % für die ambulante Heilbehandlung und Psychotherapie ( 20 Sitzungen pro Versicherungsjahr); für Sehhilfen werden maximal 100 EUR. innerhalb 24 Monate erstattet.
100% für die stationäre Heilbehandlung
100% für Zahnbehandlung und Inlays, die Kosten werden bis maximal 500 EUR pro Versicherungsjahr erstattet.
Bei vorübergehenden Aufenthalten in der BRD ( Maximal 3 Monate ) werden medizinisch notwendige Behandlungskosten in tariflichem Umfang bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte erstattet. Bei stationärer Heilbehandlung die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie wahlärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung.
100% der Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport sowie Überführung im Todesfall aus dem Ausland.