Auslandskrankenversicherung Care Expatriate![]()
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| Dieses langfristige Auslandskrankenversicherung gilt für Ausländer in Europa, Deutsche und Österreicher im Ausland und Reisende weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko. Diese Auslandskrankenversicherung Care Expatriate ist genau zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Privatreisenden, Geschäftsreisenden sowie beruflich Entsandten und Auswanderern weltweit mit Ausnahme der NAFTA-Länder. Die Krankenversicherung kann von Langzeitreisenden (Auslandsaufenthalt zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren) bis zu einem Höchstalter von 76 Jahren abgeschlossen werden. Ambulante Behandlung 100 % des Rechnungsbetrages, max. bis zur Höhe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ in Deutschland, sonst der jeweils gültigen Gebührenordnung bzw. die angemessenen und ortsüblichen Gebühren), für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung einschließlich Arzneien, Heilmitteln sowie für Schwangerschafts- (sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes noch nicht bestanden hat), Krebs- und Kindervorsorgeuntersuchungen nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen. Ärztlich verordnete Hilfsmittel in einfacher Ausführung bis zu € 250 ; Hör- und Sprechhilfen sowie Rollstühle bis zu € 1000 je Versicherungsjahr; Sehhilfen sind bis zu € 50 erstattungsfähig. Ein erneuter Anspruch entsteht dann, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat. Fahrtkosten vom Unfallort sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit zum nächst erreichbaren Arzt und zurück. Krankenhaus-Behandlung 100 % der erstattungsfähigen Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit oder Unfallfolgen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung); bei Entbindung nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten; erstattungsfähig sind auch die Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte in das nächst erreichbare Krankenhaus und zurück sowie die Kosten für einen Belegarzt. Zahnbehandlung und Zahnersatz 100 % des Rechnungsbetrages, max. bis zur Höhe der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ in Deutschland, sonst der jeweils gültigen Gebührenordnung bzw. die angemessenen und ortsüblichen Gebühren), für medizinisch notwendige ambulante zahnärztliche Behandlung einschließlich einmal jährlicher Kontrolluntersuchung mit Zahnsteinentfernung Überführungskosten zum Heimatwohnsitzund 60 % des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendigen Zahnersatz nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten. Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich der Kosten für Überkronungen, Einlagefüllungen und kieferorthopädische Behandlungen. Mehr Informationen:
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