Heimataufenthalt
Wird der Auslandsaufenthalt vorübergehend unterbrochen, gilt der Versicherungsschutz auch in Deutschland ( Bis zu maximal sechs Wochen pro Jahr )
Beide Tarife können sowohl als 100 Prozent- wie auch als Teilschutz abgeschlossen werden, letzteres mit Prozentsätzen zwischen 20 und 50 Prozent.
Versicherungsdauer
Mindestens 12, maximal 72 Monate
Versicherbarer Personenkreis:
Die Aufnahme von Personen, die sich bereits im Ausland aufhalten, sowie die Aufnahme von Personen mit einem Eintrittsalter über 65 Jahre ist zu Besonderen Bedingungen möglich
Nicht versicherbar sind Personen, die sich bereits sich länger als 2 Jahre im Ausland aufhalten, d. h. auch Personen, die bereits im Ausland sind, können sich versichern.
Voraussetzung sind auch:
Sie müssen vor Abreise in den letzten Jahre überwiegend sich in Deutschland aufgehalten haben.
Risikoprüfung
Antrag mit Gesundheitsfragen muss gestellt werden ( und damit ggf. auch Übernahme eventuell bestehender Vorerkrankung/en oder Ablehnung ).