| Ihre Firma plant Arbeitnehmer ins Ausland zu entsenden? Dem Arbeitgeber obliegt bei Geschäftsreisen ins Ausland aus arbeitsrechtlicher Fürsorge während einer Dienstreise des Arbeitnehmers eine besondere Gefährdungshaftung. Bereits mangelnde Information und Aufklärung über die jeweiligen Arbeits- und Lebensumstände im Ausland begründen Schadenersatzpflichten. Auch muss der Arbeitgeber auf einer Dienstreise westlichen Standard bei medizinischer Versorgung oder Rücktransport im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung gewährleisten. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung erfüllt diese Kriterien bei Auslandsreisen nicht hinlänglich. Deshalb benötigen Arbeitgeber eine Auslandskrankenversicherung, die möglichst umfangreiche Leistungen beinhaltet. Die Wahrheit ist, dass das nur wenige Unternehmer dies wissen und beherzigen. Im Ernstfall können horrende und nicht geplante Kosten die Folge sein – zwei Tage Intensivstation wegen Verdacht auf Herzinfarkt kosten in den USA rund 20.000 Euro!
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