Der Versicherungsschutz wird nur für langfristige Auslandsaufenthalte geboten ( mindestens ein Jahr ).
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Beachten Sie bitte, dass dieses Angebot sich an Kunden richtet, die eine Erstattung der Gesetzlichen Kasse auch im Ausland erhalten. Bitte erkundigen Sie sich deshalb im Zweifelfall bei Ihrer gesetzlichen Kasse, ob dies auf Sie zutrifft!
Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber entsendet und bleiben Sie weiterhin Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, dann ist Tarif LRG 100 für Sie das Richtige. Versicherungsschutz wird nur für langfristige Auslandsaufenthalte geboten.
Der Antrag muss vor Abreise beantragt und bestätigt werden.
Personen älter als 70 Jahre können gegebenenfalls mit besonderen Bedingungen versichert werden.