Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung ausländische Besucher - Immer günstig - immer online

HanseMerkur - Auslandskrankenversicherung für ausländische Besucher Gäste Gästegruppen

Anbieter
 
 
 

Diese Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur richtet sich an ausländische Besucher, die einen längerfristigen Versicherungsschutz wünschen, d.h. hier können Sie einen Versicherungsschutz bis zu fünf Jahren abschließen.
Sie wählen zwischen den Laufzeiten:
Versicherungsschutz bis zu einem Jahr
Versicherungsschutz bis zu 5 Jahren

Für kurzfristige VISA Aufenthalte:
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Beiträge

Ab 1,70 EUR/Tag ( für Aufenthalte bis zu 365 Tage )
Ab 69 EUR/Monat ( für Aufenthalte bis zu 5 Jahre )

 

Leistungen

Einfach: Sie können diese Auslandskrankenversicherung hier unkompliziert beantragen

Krankenversicherungsschutz bis zu 5 Jahre:

Tarif Basic
Erstattung der Kosten für:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten - bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
abzüglich 25,- EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall


Tarif Profi
Erstattung der Kosten für:

ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
ärztlich verordnete Hilfsmittel (nicht unfallbedingt) bis zu 500,- EUR je Versicherungsjahr
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr bis zu 1.000,- EUR
Zahnersatz - 80% des Rechnungsbetrages - pro Versicherungsjahr maximal bis zu 1.250,- EUR
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
Sehhilfen pro Versicherungsjahr bis zu 200,- EUR
Vorsorgeuntersuchungen pro Versicherungsjahr bis zu 300,- EUR
abzüglich 25,- EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall

 

Wichtige Informationen

Die Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen

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