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HanseMerkur Auslandskrankenversicherung für ausländische Besucher Gäste Gästegruppen

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Sie finden hier Reisekrankenversicherungen bzw. Auslandskrankenversicherungen der HanseMerkur: diese Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur richtet sich an ausländische Besucher, die einen längerfristigen Versicherungsschutz wünschen, d.h. hier können Sie einen Versicherungsschutz bis zu fünf Jahren abschließen.
Sie wählen zwischen den Laufzeiten:
Versicherungsschutz bis zu einem Jahr
Versicherungsschutz bis zu 5 Jahren

Auch für ausländische Gästegruppen

Für Besucher im Rahmen eines kurzfristigen Aufenthaltes bis 90 Tage
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Weitere Informationen:

Die Beiträge

Ab 1,70 EUR/Tag ( für Aufenthalte bis zu 365 Tage )
Ab 69 EUR/Monat ( für Aufenthalte bis zu 5 Jahre )

Spezielles Angebot für Aufenthalte bis 1 Jahr

Krankenversicherungsschutz bis zu 5 Jahre:

Tarif Basic
Erstattung der Kosten für:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr
bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten - bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monaten
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
abzüglich 25,- EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall

Tarif Profi
Erstattung der Kosten für:

ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
ärztlich verordnete Hilfsmittel (nicht unfallbedingt) bis zu 500,- EUR je Versicherungsjahr
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr bis zu 1.000,- EUR
Zahnersatz - 80% des Rechnungsbetrages - pro Versicherungsjahr maximal bis zu 1.250,- EUR
Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
Sehhilfen pro Versicherungsjahr bis zu 200,- EUR
Vorsorgeuntersuchungen pro Versicherungsjahr bis zu 300,- EUR
abzüglich 25,- EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall