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| Sie arbeiten oder/und leben in der Schweiz? Sie sind GrenzgängerDann beachten Sie zum Thema "Krankenversicherung in der Schweiz": Immer wieder suchen Deutsche eine preislich attraktivere Alternative zur Schweizer Krankenversicherung. Dazu ist zu sagen: die Vorschriften bezüglich einer Krankenversicherung in der Schweiz sind unmissverständlich klar und öffnen nur einen begrenzten Spielraum. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei der zuständigen Schweizer Behörde. Bei "Grenzgängern"( auch dies ist rechtlich ein klar definierter Status ) ist eine Befreiung nur innerhalb klar vorgegebener zeitlicher Grenzen möglich. Eine "deutsche" Auslandskrankenversicherung erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und empfiehlt sich deshalb für Selbständige bzw. freiberuflich Tätige, die eben nicht dieser Versicherungspflicht unterliegen. Es bleibt Ihnen natürlich freigestellt, eine entsprechende Auslandskrankenversicherung trotzdem abzuschließen. Diese leistet dann natürlich im gegebenen tariflichen Rahmen auch in der Schweiz. Diese wird aber bei Schweizer Behörden nach unserer Kenntnis nicht den gesetzlichen Anforderungen gleichgestellt. Meist sind die "Kontrollen" aber diesbezüglich sehr uneinheitlich oder werden kantonal mehr oder minder streng gehandhabt. Studieren Die Schweiz ist ein Studienziel mit Charme. Ausgezeichnete Universitäten kennzeichnen das Angebot. Wer hier arbeitet, studiert oder dauerhaft lebt, sollte sich als Zureisender gründlich über die Bestimmungen ( insbesondere über die Krankenversicherungspflicht ) vorab informieren. Arbeiten in der Schweiz Als Arbeitnehmer müssen Sie in der Schweiz sich kraft Gesetz pflichtversichern. Eine Auslandskrankenversicherung wird daher dabei i. d. R. nicht anerkannt und entbindet den Arbeitnehmer nicht von der Krankenversicherung in der Schweiz ( Sonderstatus: Grenzgänger )Mehr Infos Botschaft Schweizerische Botschaft Otto-von-Bismarck-Allee 4A 10557 Berlin EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN (EDA) http://www.eda.admin.ch Ab 01.06.2002 gilt die grundsätzliche Versicherungspflicht basierend auf dem Erwerbsort. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf den Bereich der sozialen Krankenversicherung. Das heißt, dass sich grundsätzlich folgende Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz nach KVG (soziale Krankenversicherung) versichern lassen müssen:
1. MöglichkeitSie versichern sich bei einer Schweizer Kasse. Falls Sie eine Schweizer Kasse wählen: da das Krankenversicherungssystem in der Schweiz zwar hinreichenden Schutz für eine Grundversorgung bietet, aber auch einige "Lücken" hat, empfiehlt es sich, diese auch zu schließen. Sie sollten dazu folgende Zusatzversicherungen abschließen: - eine Stationäre Zusatzversicherung ( Wahlleistungen ) - eine Zahn-Zusatzversicherung ( Ambulant und Zahnersatz - eine Pflegeversicherung Pflegepflichtversicherung Ja/Nein ? Wir empfehlen diese unbedingt zu einer Privaten Vollversicherung oder einer Schweizer Krankenkasse mit abzuschließen, da sonst nach Rückkehr bei einer Unterbrechung eine langjährige Wartezeit zu absolvieren wäre. Auch zu einer bestehenden Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, die Pflegepflichtversicherung mitabzuschließen. 2. MöglichkeitSie versichern sich bei einer Privaten Vollversicherung einer deutschen Privaten Krankenversicherung.3. Möglichkeit Falls Mitglied in einer deutschen Krankenkasse, verbleiben Sie dort. Empfehlenswert ist eine deutsche Zusatzversicherung für den stationären Bereich.Wichtige Fragen zum Thema Befreiung, Grenzgänger und Bilaterale Abkommen beantworten Ihnen folgende Homepages: www.kvg.org http://www.kvg.org/vollzug/grenzgaenger/default.htm Hinweis Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema Schweizer Sozialversicherung http://www.ahv.ch |