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Die Schweiz ist ein Studienziel mit Charme. Ausgezeichnete Universitäten kennzeichnen das Angebot. Wer hier arbeitet, studiert oder dauerhaft lebt, sollte sich als Zureisender gründlich über die Bestimmungen ( insbesondere über die Krankenversicherungspflicht ) vorab informieren.
Arbeiten in der Schweiz
Als Arbeitnehmer müssen Sie in der Schweiz sich kraft Gesetz pflichtversichern. Eine Auslandskrankenversicherung wird daher dabei i. d. R. nicht anerkannt und entbindet den Arbeitnehmer nicht von der Krankenversicherung in der Schweiz ( Sonderstatus: Grenzgänger )
Mehr Infos
Botschaft
Schweizerische Botschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4A
10557 Berlin
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN (EDA)
http://www.eda.admin.ch
Ab 01.06.2002 gilt die grundsätzliche Versicherungspflicht basierend auf dem Erwerbsort. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf den Bereich der sozialen Krankenversicherung. Das heißt, dass sich grundsätzlich folgende Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz nach KVG (soziale Krankenversicherung) versichern lassen müssen:
- Alle in der Schweiz arbeitstätigen Bürger und Bürgerinnen der EU und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen mit Wohnsitz in der EU (Ausnahme bilden deutsche Grenzgänger, deren nichterwerbstätige Familienangehörige sich nicht zusammen mit dem Arbeitstätigen versichern lassen müssen)
- In der EU wohnhafte BezügerInnen von Schweizer Renten oder Arbeitslosengelder (und deren nichterwerbstätige Familienangehörige), die in ihrem Wohnland keine Rente erhalten.
Sie haben als Grenzgänger drei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit
Sie versichern sich bei einer Schweizer Kasse.
Falls Sie eine Schweizer Kasse wählen: da das Krankenversicherungssystem in der Schweiz zwar hinreichenden Schutz für eine Grundversorgung bietet, aber auch einige "Lücken" hat, empfiehlt es sich, diese auch zu schließen.
Sie sollten dazu folgende Zusatzversicherungen abschließen:
- eine Stationäre Zusatzversicherung ( Wahlleistungen )
- eine Zahn-Zusatzversicherung ( Ambulant und Zahnersatz
- eine Pflegeversicherung
Pflegepflichtversicherung Ja/Nein ?
Wir empfehlen diese unbedingt zu einer Privaten Vollversicherung oder einer Schweizer Krankenkasse mit abzuschließen, da sonst nach Rückkehr bei einer Unterbrechung eine langjährige Wartezeit zu absolvieren wäre. Auch zu einer bestehenden Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, die Pflegepflichtversicherung mitabzuschließen.
2. Möglichkeit
Sie versichern sich bei einer Privaten Vollversicherung einer deutschen Privaten Krankenversicherung.
3. Möglichkeit
Falls Mitglied in einer deutschen Krankenkasse, verbleiben Sie dort. Empfehlenswert ist eine deutsche Zusatzversicherung für den stationären Bereich.
Wichtige Fragen zum Thema Befreiung, Grenzgänger und Bilaterale Abkommen beantworten Ihnen folgende Homepages:
www.kvg.org
http://www.kvg.org/vollzug/grenzgaenger/default.htm
Hinweis
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema
Schweizer Sozialversicherung
http://www.ahv.ch