Schweiz Auslandskrankenversicherung

Schweiz - Auslandskrankenversicherung

Sie arbeiten oder/und leben in der Schweiz? Dann beachten Sie zum Thema "Krankenversicherung in der Schweiz":
Immer wieder suchen Deutsche eine preislich attraktivere Alternative zur Schweizer Krankenversicherung. Dazu ist zu sagen: die Vorschriften bezüglich einer Krankenversicherung in der Schweiz sind unmissverständlich klar und öffnen nur einen begrenzten Spielraum. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei der zuständigen Schweizer Behörde.
Bei "Grenzgängern"( auch dies ist rechtlich ein klar definierter Status ) ist eine Befreiung nur innerhalb klar vorgegebener zeitlicher Grenzen möglich.
Eine "deutsche" Auslandskrankenversicherung erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und empfiehlt sich deshalb für Selbständige bzw. freiberuflich Tätige, die eben nicht dieser Versicherungspflicht unterliegen.
Es bleibt Ihnen natürlich freigestellt, eine entsprechende Auslandskrankenversicherung trotzdem abzuschließen. Diese leistet dann natürlich im gegebenen tariflichen Rahmen auch in der Schweiz.
Diese wird aber bei Schweizer Behörden nach unserer Kenntnis nicht den gesetzlichen Anforderungen gleichgestellt. Meist sind die "Kontrollen" aber diesbezüglich sehr uneinheitlich oder werden kantonal mehr oder minder streng gehandhabt.

Angebote

ACE   Beitrag: ab 28,40 p.M.
Schweiz  ACE - Auslandskrankenversicherung für Studenten;auch für Forschung und Lehre etc. im Ausland
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Allianz PKV   Beitrag:  
Schweiz  Allianz Private Krankenversicherung - Spezieller Optionstarif für Ärzte für eine Vollversicherung mit Auslandskrankenversicherung
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Allianz PKV   Beitrag: 100 EUR p.M.(mittleres Eintrittsalter)
Schweiz  Allianz Private Krankenversicherung ( Deutschland ) - Einzelversicherung bis 5 Jahre;2 Tarife;Vorerkankungen inklusive wenn angenommen;vor Abreise Antrag stellen!;nur für Aufenthalte mit Mindestdauer 12 Monate;
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BDAE   Beitrag: ab 170 EUR p.M.
Schweiz  BDAE - Auslandskrankenversicherung für Firmen; Rahmenvertrag mit Arbeitgeber;weltweit auch inkl. USA/Kanada;auch vom Ausland aus abschließbar;Auch bei Wohnsitz ausserhalb Deutschlands
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BDAE   Beitrag: ab 71 EUR p.M.
Schweiz  BDAE - Auslandskrankenversicherung für beruflich bedingte Reisen bis 36/60 Monate; auch vom Ausland aus abschließbar
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BDAE   Beitrag: ab 144 EUR p.M.
Schweiz  BDAE - Auslandskrankenversicherung für privat oder/und beruflich bedingte Reisen bis zu 60 Monate;max. bis 65 Jahre;auch vom Ausland aus abschließbar;Auch bei Wohnsitz auserhalb Deutschlands
Info
Elvia   Beitrag: nach Reisedauer
Schweiz  Elvia - Auslandskrankenversicherung bis 62 Tage Weltweit
Info
HanseMerkur   Beitrag: ab 1.05 EUR/Tag
Schweiz  HanseMerkur - Auslandskrankenversicherung bis zu einem Jahr für Privat- und Geschäftsreisen;auch "unterwegs" verlängerbar;ohne Altersbegrenzung;
Info
vivao sympany   Beitrag:  
Schweiz  Startseite
Info
vivaoSympany   Beitrag: nach Eintrittsalter
Schweiz  vivao sympany - Mondial Krankenversicherung für Grenzgänger Schweiz
Info
VivaoSympany   Beitrag: nach Eintrittsalter
Schweiz  Schweizer Krankenversicherung speziell für Grenzgänger
Info

Informationen

Studieren
Die Schweiz ist ein Studienziel mit Charme. Ausgezeichnete Universitäten kennzeichnen das Angebot. Wer hier arbeitet, studiert oder dauerhaft lebt, sollte sich als Zureisender gründlich über die Bestimmungen ( insbesondere über die Krankenversicherungspflicht ) vorab informieren.

 

Arbeiten in der Schweiz

Als Arbeitnehmer müssen Sie in der Schweiz sich kraft Gesetz pflichtversichern. Eine Auslandskrankenversicherung wird daher dabei i. d. R. nicht anerkannt und entbindet den Arbeitnehmer nicht von der Krankenversicherung in der Schweiz ( Sonderstatus: Grenzgänger )

Mehr Infos
 

Botschaft
Schweizerische Botschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4A
10557 Berlin
 

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN (EDA)
h
ttp://www.eda.admin.ch

 

Ab 01.06.2002 gilt die grundsätzliche Versicherungspflicht basierend auf dem Erwerbsort. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf den Bereich der sozialen Krankenversicherung. Das heißt, dass sich grundsätzlich folgende Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz nach KVG (soziale Krankenversicherung) versichern lassen müssen:

  • Alle in der Schweiz arbeitstätigen Bürger und Bürgerinnen der EU und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen mit Wohnsitz in der EU (Ausnahme bilden deutsche Grenzgänger, deren nichterwerbstätige Familienangehörige sich nicht zusammen mit dem Arbeitstätigen versichern lassen müssen)
  • In der EU wohnhafte BezügerInnen von Schweizer Renten oder Arbeitslosengelder (und deren nichterwerbstätige Familienangehörige), die in ihrem Wohnland keine Rente erhalten.

Sie haben als Grenzgänger drei Möglichkeiten:


1. Möglichkeit

Sie versichern sich bei einer Schweizer Kasse.
Falls Sie eine Schweizer Kasse wählen: da das Krankenversicherungssystem in der Schweiz zwar hinreichenden Schutz für eine Grundversorgung bietet, aber auch einige "Lücken" hat, empfiehlt es sich, diese auch zu schließen.
Sie sollten dazu folgende Zusatzversicherungen abschließen:
- eine Stationäre Zusatzversicherung ( Wahlleistungen )
- eine Zahn-Zusatzversicherung ( Ambulant und Zahnersatz
- eine Pflegeversicherung

Pflegepflichtversicherung Ja/Nein ?
Wir empfehlen diese unbedingt zu einer Privaten Vollversicherung oder einer Schweizer Krankenkasse mit abzuschließen, da sonst nach Rückkehr bei einer Unterbrechung eine langjährige Wartezeit zu absolvieren wäre. Auch zu einer bestehenden Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, die Pflegepflichtversicherung mitabzuschließen.


2. Möglichkeit

Sie versichern sich bei einer Privaten Vollversicherung einer deutschen Privaten Krankenversicherung.

 

3. Möglichkeit
Falls Mitglied in einer deutschen Krankenkasse, verbleiben Sie dort. Empfehlenswert ist eine deutsche Zusatzversicherung für den stationären Bereich.

 

Wichtige Fragen zum Thema Befreiung, Grenzgänger und Bilaterale Abkommen beantworten Ihnen folgende Homepages:
www.kvg.org
http://www.kvg.org/vollzug/grenzgaenger/default.htm

Hinweis

Zur HomepageHier finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema
Schweizer Sozialversicherung
http://www.ahv.ch

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