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| Auslandskrankenversicherung für Ausländische Studenten Sprachschüler AuslandsstudiumWer im Ausland studiert oder eine Sprachschule besucht, kommt an einer Krankenversicherung im Gastland nicht vorbei, zumal je nach Land der Nachweis über eine entsprechende Versicherung obligatorisch ist. Wichtig : Ein Antrag muss in aller Regel spätestens beim deutschen Krankenversicherer bei Studienanfang, spätestens innerhalb 31 Tage nach Einreise ins neue Studienland gestellt werden.
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